Auszug aus der
Beitragsordnung des
Kulturvereins Sagenland M-V e. V.
(der vollständige Text der Beitragsordnung kann beim Vorstand angefordert werden)
§ 1 Mitglieder- und Förderbeiträge
1. Von den ordentlichen Mitgliedern werden Mitglieder-Mindesförderbeiträge erhoben
2. Im Einzelnen sollen diese als Jahresbeitrag wie folgt festgelegt werden.
A. Aktive Mitglieder natürliche Einzelpersonen 30,00 Euro
juristische Personen (z.B. Vereine) 90,00 Euro
B. Fördermitglieder natürliche Einzelperson mind. 60,00 Euro
juristische Personen mind. 360,00 Euro
3. Bei einer Aufnahme in den Verein nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres wird ein halber Jahrebeitrag gemäß des vorstehenden Absatzes 2 erhoben.
§ 2 Zahlung der Beiträge
1. Die Beiträge sind von jedem Mitglied bis zum 31. März des laufenden jahres auf eines der vom Vorstand benannten Konten des Vereins zu überweisen.
2. Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand eine halbjährliche Zahlung des Betrages aus gewichtigen Gründen bestätigen. In diesem Falle ist jeweils der halbe Betrag bis zum 31. März bzw. unmittelbar nach der Aufnahme bzw. bis zum 30 September des laufenden Jahres zu überweisen.
3. Kommt ein Mitglied mit dem Ausgleich seiner Beitragsverpflichtung in Verzug und muss vom Vorstand gemahnt werden, so sind die hiermit einhergehenden Aufwendungen pauschal mit 5,00 Euro zusätzlich zu vergüten.
§ 3 Ermächtigungsvorschriften
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 22.11.2022