Kulturverein Sagenland Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kulturverein Sagenland Mecklenburg-Vorpommern e.V. 

Auszug aus der

 

 

Beitragsordnung des

Kulturvereins Sagenland M-V e. V.

(der vollständige Text der Beitragsordnung kann beim Vorstand angefordert werden)

 

 

§ 1   Mitglieder- und Förderbeiträge

 

        1. Von den ordentlichen  Mitgliedern werden Mitglieder-Mindesförderbeiträge erhoben

        2. Im Einzelnen sollen diese als Jahresbeitrag wie folgt festgelegt werden.

 

                  A.      Aktive Mitglieder             natürliche Einzelpersonen                            30,00 Euro

                                                                            juristische Personen (z.B. Vereine)            90,00 Euro

 

                  B.      Fördermitglieder              natürliche Einzelperson                 mind.    60,00 Euro

                                                                             juristische Personen                        mind.  360,00 Euro

 

          3. Bei einer Aufnahme in den Verein nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres wird ein                     halber Jahrebeitrag gemäß des vorstehenden Absatzes 2 erhoben.

 

 

§ 2   Zahlung der Beiträge

 

         1. Die Beiträge sind von jedem Mitglied bis zum 31. März des laufenden jahres auf eines                    der vom  Vorstand benannten Konten des Vereins zu überweisen.

       

         2. Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand eine halbjährliche Zahlung des Betrages               aus gewichtigen Gründen bestätigen. In diesem Falle ist jeweils der halbe Betrag bis                       zum  31. März bzw. unmittelbar nach der Aufnahme bzw. bis zum 30 September des                         laufenden Jahres zu überweisen. 

  

          3. Kommt ein Mitglied mit dem Ausgleich seiner Beitragsverpflichtung in Verzug und muss vom                               Vorstand gemahnt werden, so sind die hiermit einhergehenden Aufwendungen pauschal mit 5,00                       Euro zusätzlich zu vergüten.

 

§ 3   Ermächtigungsvorschriften

  1. Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung vorschlagen, durch Ernennung von Ehrenmitgliedern bestimmte Mitglieder beitragsfei zu stellen. Den Ehrenmitgliedern steht es frei, durch Erklärung auf die Beitragsfreiheit im jeweils laufenden Jahr zu verzichten.
  2. Der Vorstand kann auf Antrag einer natürlichen Person als aktives Mitglied im jeweils laufenden Jahr eine Ermäßigung des Jahresbeitrages gemäß §1 Pos. A um 50 v.H. zur Vermeidung einer sozialen Härte einräumen.
  3. Der Vorstand kann ferner auf Antrag bestimmen, dass öffentliche Körperschaften oder gemeinnützige Einrichtungen als juristische Personen sowie natürliche Personen als Fördermitglieder im jeweils laufenden Jahr teilweise von der Beitragspflicht entbunden werden. Insbesondere  kann auch ein Beitrag unterhalb des Mindestförderbetrages gemäß §1 Pos. B bestimmt werden. Hierfür müssen nachvollziehbare Gründe vorhanden sein. Die Beiträge einer natürlichen Person  als aktives Mitglied gemäß §1 Pos. A darf jedoch in diesen Fällen nicht unterschritten werden.
  4.  Die Erklärung bzw. die Anträge gemäß vorstehender Abs. 1 bis 3 sind bis zum 31. Januar des jeweils laufenden Jahres, gemeinsam mit dem Aufnahmeantrag beim Vorstand bzw. der Geschäftsstelle einzureichen.

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 22.11.2022

Kulturverein Sagenland Mecklenburg- Vorpommern e.V.

c/o Bernhard Vatter
Werderstr. 12
19055 Schwerin

Tel.: +49 385 207 98 50

 

Druckversion | Sitemap
© Kulturverein Sagenland Mecklenburg-Vorpommern e.V.