Auszug aus der
Beitragsordnung des
Kulturvereins Sagenland M-V e. V.
(der vollständige Text der Beitragsordnung kann beim Vorstand angefordert werden)
§ 1 Mitglieder- und Förderbeiträge
2. A. Aktive Mitglieder natürliche Einzelpersonen 30,00 Euro
juristische Personen (z.B. Vereine) 90,00 Euro
B. Fördermitglieder natürliche Einzelperson mind. 60,00 Euro
juristische Personen mind. 360,00 Euro
§ 2 Zahlung der Beiträge
2. Auf Antrag kann der Vorstand eine halbjährliche Zahlung aus gewichtigen Gründen
bestätigen. Die Termine der Zahlungen sind der 31. März und 30. September.
§ 4 Ermächtigungsvorschriften
Beschlossen zu Schwerin am 28. April 2012