Kulturverein Sagenland Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kulturverein Sagenland Mecklenburg-Vorpommern e.V. 

Auszug aus der

 

 

Beitragsordnung des

Kulturvereins Sagenland M-V e. V.

(der vollständige Text der Beitragsordnung kann beim Vorstand angefordert werden)

 

 

§ 1   Mitglieder- und Förderbeiträge

               2.  A.      Aktive Mitglieder             natürliche Einzelpersonen                           30,00 Euro

                                                                          juristische Personen (z.B. Vereine)            90,00 Euro

                    B.      Fördermitglieder              natürliche Einzelperson                 mind.     60,00 Euro

                                                                          juristische Personen                       mind.  360,00 Euro

 

§ 2   Zahlung der Beiträge

2.   Auf Antrag kann der Vorstand eine halbjährliche Zahlung aus gewichtigen Gründen      

      bestätigen. Die Termine der Zahlungen sind der 31. März und 30. September.     

 

 

§ 4   Ermächtigungsvorschriften

  1. Ernannte Ehrenmitglieder können beitragsfrei gestellt werden. Ehrenmitglieder können aber auf die Freistellung verzichten.
  2. Der Vorstand kann einem aktiven Mitglied als natürliche Person eine Ermäßigung des Jahresbeitrages um 50% zur Vermeidung einer sozialen Härte einräumen.
  3. Fördermitglieder können auf Antrag für das laufende Jahr teilweise von der Beitragspflicht entbunden werden.
  4. Erklärungen und Anträge bezgl. Ermäßigungen sollten bis zum 31. Januar beim Vorstand eingereicht werden.

 

 

Beschlossen zu Schwerin am 28. April 2012

Kulturverein Sagenland Mecklenburg- Vorpommern e.V.
Werderstr. 12
19055 Schwerin

Tel.: +49 385 207 98 50

 

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